- Erarbeiten einer zufriedenen Abstinenz
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Häufig gestellte Fragen zur Suchttherapie
Hier beantworten wir die 10 wichtigsten Fragen rund um das Thema Suchttherapie! Sie finden alle relevanten Informationen, was eine Suchttherapie für Sie bringen kann, welche Therapieformen es gibt und was Sie bspw. vor einer Therapie beachten müssen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, steht Ihnen unser Aufnahme-Team persönlich zur Verfügung.
1. Was ist das Ziel einer Suchttherapie?
2. Werden andere Erkrankungen mitbehandelt?
- Die Diagnose Ihrer Suchterkrankung steht im Vordergrund.
- Psychische Begleiterkrankungen sind häufig Teil einer Suchterkrankung und können in der Reha mitbehandelt werden.
3. Passt für mich ein stationärer oder ambulanter Aufenthalt?
- Die Entscheidung ist abhängig von Ihrem Suchtverlauf und sozialem Umfeld.
- Diese Therapieformen bieten wir an:
- Stationäre Sucht-Reha: Wenn vorübergehende Distanzierung vom häuslichen Umfeld erforderlich und eine ausreichende Abstinenz nicht gegeben ist.
- Ganztägig-ambulant (Tagesklinik): Abstinenzerfahrung bzw. eigenständige Abstinenzfähigkeit, unterstützendes Umfeld und wohnortnah.
- Ambulante Reha: wie Tagesklinik, aber Sie können Ihrer beruflichen Tätigkeit weiterhin nachgehen.
4. Wie ist der Ablauf, wenn ich mich für eine Sucht-Reha entscheide?
- Kontaktaufnahme zur Suchtberatungsstelle in Ihrem Wohnbezirk.
- Anschließend die Wunscheinrichtung des Tannenhof Berlin-Brandenburg kontaktieren.
- Nach Zusage der Wunscheinrichtung wird der Antrag mit Hilfe der Suchtberatung oder Sozialdienst (der Entzugsklinik) gestellt.
- Nach Eingang der Kostenübernahme wird ein Aufnahmetermin mit Ihnen vereinbart und ggf. vor Aufnahme eine Entzugsbehandlung eingeplant.
5. Kann ich mir die Einrichtung vorher anschauen?
- Ja, Einrichtungen des Tannenhof Berlin-Brandenburg bieten Ihnen die Möglichkeit, die Wunscheinrichtung anzuschauen.
- Nähere Informationen und Sprechzeiten zu den Standorten finden Sie in unserer Einrichtungssuche.
6. Werden meine Wohn- und Lebenshaltungskosten übernommen?
- Eine Sucht-Reha soll für jede*n zugänglich sein, die Kosten werden daher während der Therapie übernommen.
- Die Suchtberatung klärt Sie bei der Antragstellung über bestimmten Leistungen (wie Übergangsgeld, Fahrkosten, etc.) auf und ist Ihnen dabei behilflich.
7. Muss ich den Arbeitgeber informieren und kann ich während der Therapie arbeiten?
- Der Arbeitgeber muss über Ihre Teilnahme und den Zeitraum der Reha von Ihnen informiert werden. Sie müssen dem Arbeitgeber nicht mitteilen, dass es sich um eine Sucht-Reha handelt.
- Während Ihres stationären bzw. ganztägigen Aufenthalts (Tagesklinik) dürfen Sie nicht weiterarbeiten.
8. Wie bereite ich mich auf die Therapie vor, was muss ich vor Beginn organisieren?
- Während Ihres stationären bzw. ganztägigen Aufenthalts (Tagesklinik) muss die Abwesenheit von zu Hause vor Aufnahme geplant werden (z.B. Betreuung der Kinder und Haustiere, wichtige medizinische Angelegenheiten).
9. Wie sieht es mit Schweigepflicht aus?
- Ohne Ihre Zustimmung dürfen wir keine Auskünfte über Ihre Person und Ihren Aufenthalt weitergeben, auch nicht an Angehörige.
- Dafür ist eine von Ihnen unterschriebene Schweigepflichtsentbindung notwendig, die nur mit Ihrer Zustimmung gegeben wird.
10. Auf welchen Zeitraum muss ich mich einstellen?
- Die Antragstellung dauert in der Regel 4 - 6 Wochen.
- Der genaue Aufnahmetermin wird nach Eingang der Kostenübernahme mit Ihnen abgestimmt.
- Die Wartezeit richtet sich nach den freien Plätzen in der Einrichtung des Tannenhofs.
- Die Therapiedauer ist bei einem stationären Aufenthalt 13 - 15 Wochen (Alkohol, Medikamente) bzw. 22 - 24 Wochen (Drogen).
- In der ganztägig-ambulanten Reha (Tagesklinik) sind es 12 -16 Wochen.
- Die Ambulante Reha umfasst 6 - 12 Monate.