Wir begleiten Kinder
Für Kinder und ihre Familien gibt es im Tannenhof Berlin-Brandenburg verschiedene Möglichkeiten Angebote wahrzunehmen. Im Kinderhaus werden Kinder betreut, deren Eltern in der Einrichtung Tannenhof eine Suchttherapie machen. Die Tages- und Wohngruppen stehen dagegen allen hilfebedürftigen Kindern des jeweiligen Bezirks offen.
Wenn die Betreuungszeit in einer der Tannenhof-Wohn-, Tagesgruppen oder dem Kinderhaus zu Ende ist, besteht die Möglichkeit bei Bedarf beim Jugendamt eine ambulante Nachsorge zu beantragen. Das kann eine Einzelfallhilfe (nach §30 SGB VIII) oder Familienhilfe (nach § 31 SGB VIII) sein. Bei diesem ambulanten Angebot werden Sie auch weiterhin von den Ihnen bekannten Tannenhof-Mitarbeitern betreut.
Mit diesen Angeboten unterstützen wir die Kinder und ihre Familien dabei, sich besser in der Welt zurechtzufinden, darin zu wachsen und ihren Platz im Alltag einnehmen zu können. Dazu gehört zum Beispiel auch die Rückkehr in eine reguläre Schule. Unser Ziel ist, dass von uns betreute Kinder sich alle Fähigkeiten aneignen, die sie für ein erfülltes und selbstbestimmtes Leben brauchen.
Kinderschutz verpflichtet
Unsere Mitarbeiter sind dem Kinderschutz verpflichtet – in allen Einrichtungen des Tannenhof Berlin-Brandenburgs, nicht nur in der Kinderhilfe. Das bedeutet, dass wir verhindern, dass Kindern Schaden zugefügt wird, egal ob seelisch oder körperlich. Außerdem unterstützen wir Eltern dabei, gut für ihre Kinder zu sorgen.
Details zu unseren Angeboten finden Sie in unserer Broschüre
